Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 56

Bürgerliches Gesetzbuch · Kapitel 2 Eingetragene Vereine

§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins

Bundesrecht Aktiv

Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.