Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 60

Bürgerliches Gesetzbuch · Kapitel 2 Eingetragene Vereine

§ 60 Zurückweisung der Anmeldung

Bundesrecht Aktiv

Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen.