Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 100

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 2 Sachen und Tiere

§ 100 Nutzungen

Bundesrecht Aktiv

Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.