Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 148

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 3 Vertrag

§ 148 Bestimmung einer Annahmefrist

Bundesrecht Aktiv

Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.