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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 555

Bürgerliches Gesetzbuch · Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Bundesrecht Aktiv

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.