Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 742

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 17 Gemeinschaft

§ 742 Gleiche Anteile

Bundesrecht Aktiv

Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.