Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 785

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 23 Anweisung

§ 785 Aushändigung der Anweisung

Bundesrecht Aktiv

Der Angewiesene ist nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet.