Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1033

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Nießbrauch an Sachen

§ 1033 Erwerb durch Ersitzung

Bundesrecht Aktiv

Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache kann durch Ersitzung erworben werden. Die für den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.