Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1386

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Gesetzliches Güterrecht

§ 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Bundesrecht Aktiv

Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen.