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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2141

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 3 Einsetzung eines Nacherben

§ 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Bundesrecht Aktiv

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.