Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 84

Strafprozeßordnung · Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein

§ 84 Sachverständigenvergütung

Bundesrecht Aktiv

Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.