Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 156

Strafprozeßordnung · Erster Abschnitt Öffentliche Klage

§ 156 Anklagerücknahme

Bundesrecht Aktiv

Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.