Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 257a

Strafprozeßordnung · Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen

Bundesrecht Aktiv

Das Gericht kann den Verfahrensbeteiligten aufgeben, Anträge und Anregungen zu Verfahrensfragen schriftlich zu stellen. Dies gilt nicht für die in § 258 bezeichneten Anträge. § 249 findet entsprechende Anwendung.