Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 269

Strafprozeßordnung · Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung

Bundesrecht Aktiv

Das Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre.