Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 291

Strafprozeßordnung · Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende

§ 291 Bekanntmachung der Beschlagnahme

Bundesrecht Aktiv

Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.