Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 107

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 1 Geschäftsfähigkeit

§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Bundesrecht Aktiv

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.