Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1059e

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Nießbrauch an Sachen

§ 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs

Bundesrecht Aktiv

Steht ein Anspruch auf Einräumung eines Nießbrauchs einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1059a bis 1059d entsprechend.