Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1409

Bürgerliches Gesetzbuch · Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit

Bundesrecht Aktiv

Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.