Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2010

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 4 Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben

§ 2010 Einsicht des Inventars

Bundesrecht Aktiv

Das Nachlassgericht hat die Einsicht des Inventars jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.