Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 211

Strafprozeßordnung · Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

§ 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

Bundesrecht Aktiv

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.