Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 157

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 3 Vertrag

§ 157 Auslegung von Verträgen

Bundesrecht Aktiv

Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.