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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1062

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Nießbrauch an Sachen

§ 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör

Bundesrecht Aktiv

Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.