Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1939

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 1 Erbfolge

§ 1939 Vermächtnis

Bundesrecht Aktiv

Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).