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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2084

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 2084 Auslegung zugunsten der Wirksamkeit

Bundesrecht Aktiv

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.