Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 9

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Gerichtsstand

§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes

Bundesrecht Aktiv

Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist.