Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 21

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Gerichtsstand

§ 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug

Bundesrecht Aktiv

Ein unzuständiges Gericht hat sich den innerhalb seines Bezirks vorzunehmenden Untersuchungshandlungen zu unterziehen, bei denen Gefahr im Verzug ist.