Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 20

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Gerichtsstand

§ 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts

Bundesrecht Aktiv

Die einzelnen Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts sind nicht schon dieser Unzuständigkeit wegen ungültig.