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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1084

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 2 Nießbrauch an Rechten

§ 1084 Verbrauchbare Sachen

Bundesrecht Aktiv

Gehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei der Vorschrift des § 1067.