§ 2 Totschlag
Bundesrecht
Verbrechen Aktiv
Wer einen Menschen tötet, ohne dass die Voraussetzungen des Mordes vorliegen, wird wegen Totschlags bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
45–120Tage Haft
25.000–120.000Euro Geldstrafe