§ 4 Gefährliche Körperverletzung
Bundesrecht
Verbrechen Aktiv
Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe, gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird verschärft bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
20–70Tage Haft
10.000–60.000Euro Geldstrafe