Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises
Geltendes Recht im Kreis Lindenberg

Gesetzbuch

Das im Kreis Lindenberg geltende Bundesrecht im amtlichen Wortlaut, dazu das Ortsrecht des Kreises. Bestraft wird nur, was hier steht.

10 Vorschriften

StGB — Strafgesetzbuch

Amtliche Fassung beim Bund
§ 1 Mord Verbrechen

Wer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tötet, wird wegen Mordes bestraft. Der Versuch ist strafbar.

StGB Haft 90–180 Tage · Geldstrafe bis 250.000,00 €
§ 2 Totschlag Verbrechen

Wer einen Menschen tötet, ohne dass die Voraussetzungen des Mordes vorliegen, wird wegen Totschlags bestraft.

StGB Haft 45–120 Tage · Geldstrafe bis 120.000,00 €
§ 3 Körperverletzung Vergehen

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird bestraft. In minder schweren Fällen kann von einer Freiheitsstrafe abgesehen werden.

StGB Haft 5–25 Tage · Geldstrafe bis 15.000,00 €

Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe, gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird verschärft bestraft.

StGB Haft 20–70 Tage · Geldstrafe bis 60.000,00 €
§ 5 Diebstahl Vergehen

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft.

StGB Haft 3–20 Tage · Geldstrafe bis 12.000,00 €
§ 6 Raub Verbrechen

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird wegen Raubes bestraft.

StGB Haft 30–90 Tage · Geldstrafe bis 90.000,00 €
§ 7 Erpressung Verbrechen

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung nötigt und dadurch dem Vermögen einen Nachteil zufügt, wird bestraft.

StGB Haft 25–80 Tage · Geldstrafe bis 80.000,00 €

Wer einem Amtsträger bei einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung Widerstand leistet, wird bestraft.

StGB Haft 5–20 Tage · Geldstrafe bis 15.000,00 €
§ 9 Beleidigung Vergehen

Wer die Ehre einer anderen Person durch eine Kundgabe der Missachtung angreift, wird bestraft.

StGB Haft 0–5 Tage · Geldstrafe bis 4.000,00 €
§ 10 Hausfriedensbruch Vergehen

Wer widerrechtlich in die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines anderen eindringt oder darin verweilt, wird bestraft.

StGB Haft 2–12 Tage · Geldstrafe bis 8.000,00 €
Zur Herkunft der Texte

Das Bundesrecht wird im amtlichen Wortlaut von gesetze-im-internet.de übernommen, dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamts für Justiz. Änderungen daran nimmt das Kreisgericht nicht vor. Die bei einzelnen Vorschriften angegebenen Strafrahmen sind dagegen eine eigene Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb und stehen so nicht im Gesetz.