§ 3 Körperverletzung
Bundesrecht
Vergehen Aktiv
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird bestraft. In minder schweren Fällen kann von einer Freiheitsstrafe abgesehen werden.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
5–25Tage Haft
2.500–15.000Euro Geldstrafe