§ 9 Beleidigung
Bundesrecht
Vergehen Aktiv
Wer die Ehre einer anderen Person durch eine Kundgabe der Missachtung angreift, wird bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
0–5Tage Haft
500–4.000Euro Geldstrafe