Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 6

Strafgesetzbuch

§ 6 Raub

Bundesrecht Verbrechen Aktiv
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird wegen Raubes bestraft.

Strafrahmen des Kreisgerichts

Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.

30–90Tage Haft
20.000–90.000Euro Geldstrafe