§ 7 Erpressung
Bundesrecht
Verbrechen Aktiv
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung nötigt und dadurch dem Vermögen einen Nachteil zufügt, wird bestraft.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
25–80Tage Haft
15.000–80.000Euro Geldstrafe